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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.10.2015
Aktenzeichen: I R 10/13

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.11.2012
Aktenzeichen: 1 K 287/11

Schlagzeile:

Bonusprogramm eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

Schlagworte:

Bonusprogramm, eingetragene Genossenschaft, Genossenschaft, Körperschaftsteuer, Kreditinstitut, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute

Kurzkommentar:

Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt.

Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 1, 2, § 22
GenG § 1 Abs. 1

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