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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.10.2015
Aktenzeichen: 14 K 2767/12

Schlagzeile:

Beteiligungsverlust als Werbungskosten eines Arbeitnehmers

Schlagworte:

Anstellungsvertrag, Beteiligungserwerb, Beteiligungsverlust, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Veranlassungszusammenhang, Vergebliche Aufwendungen, Vorweggenommene Werbungskosten, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitslose

Kurzkommentar:

Vergebliche Aufwendungen für den Erwerb einer Kapitalbeteiligung sind vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, wenn ein enger Zusammenhang mit einer angestrebten Anstellung als Vorstand bestand und die geplante Beteiligung lediglich 10 % betragen sollte.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 1/16 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2016)
Sind Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger im Hinblick auf die angestrebte Anstellung als Vorstand und gleichzeitig im Hinblick auf die Beteiligung an einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewandt hat, als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (engerer wirtschaftlich vorrangiger Veranlassungszusammenhang) zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 9; EStG § 19
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 21.10.2015 (14 K 2767/12)

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