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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.01.2016
Aktenzeichen: V R 63/14

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2014
Aktenzeichen: 1 K 1723/13 U

Schlagzeile:

Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer

Schlagworte:

Entgelt, Parkraumüberlassung, Umsatzsteuer, verbilligtes Entgelt

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. Überlässt ein Unternehmer nur seinen Angestellten gegen Kostenbeteiligung Parkraum, erbringt er damit eine entgeltliche Leistung.

2. Die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen erlaubt keinen Rückschluss auf die Besteuerung von Dienstleistungen, die der Unternehmer gegen verbilligtes Entgelt erbringt.

MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 16, Art. 26 Abs. 1 Buchst. a, Art. 26 Abs. 1 Buchst. b
FGO § 126 Abs. 2, § 135 Abs. 2
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 9a

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