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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.11.2015
Aktenzeichen: VIII R 62/13

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.09.2013
Aktenzeichen: 11 K 3969/11 G

Schlagzeile:

Abfärbung der Einkünfte einer Ärzte-GbR

Schlagworte:

Abfärbung, GbR, Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaft, Personengesellschaft

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Die Einkünfte einer Ärzte-GbR sind insgesamt solche aus Gewerbebetrieb, wenn die GbR auch Vergütungen aus ärztlichen Leistungen erzielt, die in nicht unerheblichem Umfang ohne leitende und eigenverantwortliche Beteiligung der Mitunternehmer-Gesellschafter erbracht werden.

Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1
GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, § 7

Hinweis:
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.11.2015 VIII R 63/13

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