Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.10.2015
Aktenzeichen: IV R 6/12

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.12.2011
Aktenzeichen: 9 K 3144/09 E

Schlagzeile:

Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

Schlagworte:

Bilanzierung, GAP-Reform, Immaterielles Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer

Wichtig für:

Land- und Forstwirte, Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die durch die GAP-Reform 2003 eingeführten Zahlungsansprüche sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter.

2. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 ist jedenfalls am Bilanzstichtag 30. Juni 2007 typisierend mit zehn Jahren zu schätzen.

Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 9b, § 13

zur Suche nach Steuer-Urteilen