Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.12.2015 |
Aktenzeichen: | 8 K 380/13 |
Schlagzeile: |
Verzicht auf Pensionsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Überversorgung, Verdeckte Einlage, Versorgungszusage, Verzicht
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 4/16 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2016)
Ist der Teilverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der Kapitalgesellschaft auf bereits erdiente Versorgungsansprüche als Folge einer Gehaltsanpassung aufgrund einer Verlustsituation (Überversorgung?) eine verdeckte Einlage und damit korrespondierend Arbeitslohn?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 19; EStG § 6a
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 22.12.2015 (8 K 380/13)