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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.03.2016
Aktenzeichen: III R 2/15

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.05.2014
Aktenzeichen: 1 K 1556/13

Schlagzeile:

Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses

Schlagworte:

Abgabenordnung, Abrechnung, Änderung, Berichtigung, Billigkeitsverfahren, Einspruch, Erlass, Korrektur, Säumniszuschlag, Teilerlass, Überprüfung, Verböserung, Verfahrensrecht, Verfügungsverbot

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Das Finanzamt ist nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfahrensrechtlich zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung berechtigt, wenn ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten wird.

2. Aufgrund der im Einspruchsverfahren geltenden umfassenden Überprüfungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO ist das Finanzamt nicht an die Voraussetzungen der Korrekturvorschriften §§ 130 f., 172 ff. AO gebunden.

AO §§ 130 f., §§ 172 ff., § 222, § 227, § 240, § 258, § 309, § 367 Abs. 1, Abs. 2

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