Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.03.2016 |
Aktenzeichen: | 15 K 317/12 |
Schlagzeile: |
Nachholung von Sonderbetriebsausgaben im Rahmen einer Bilanzberichtigung
Schlagworte: |
Bilanzberichtigung, Bilanzierung, Lästiger Gesellschafter, Nachholung, Personengesellschaft, Sonderbetriebsausgaben
Wichtig für: |
Personengesellschaften, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:
BFH Anhängiges Verfahren, IV R 19/16 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2016)
Kann die Berücksichtigung von im Zusammenhang mit der Abfindung eines lästigen Gesellschafters angefallenen Rechtsberatungskosten, die im bestandskräftig veranlagten Abflussjahr versehentlich nicht als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht wurden, im Rahmen einer Bilanzberichtigung im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum nachgeholt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 2 S 1; EStG § 4 Abs 4; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 1.3.2016 (15 K 317/12)