Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.01.2016 |
Aktenzeichen: | 9 K 283/13 |
Schlagzeile: |
Zahlungen an Voreigentümer bei unentgeltlicher Hofübertragung als nachträgliche Anschaffungskosten
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Grundstück, Hofübergabe, Hofübertragung, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Nachträgliche Anschaffungskosten, Unentgeltliche Übertragung, Unterhalt, Veräußerung, Vorweggenommene Erbfolge
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Die Ablösung der Vormerkung, mit der sich die vormaligen Eigentümer (Eltern) Rückübertragungsansprüche hinsichtlich der im Rahmen der Hofübergabe unentgeltlich übertragenen Grundstücke gesichert hatten, sind betrieblich veranlasst. Die hierfür an die Eltern geleistete Entschädigung führt daher zu nachträglichen Anschaffungskosten der Grundstücke.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:
BFH Anhängiges Verfahren, IV R 9/16 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2016)
Ist die Ablösung der Vormerkung, mit der sich die vormaligen Eigentümer (Eltern) Rückübertragungsansprüche hinsichtlich der im Rahmen der Hofübergabe unentgeltlich übertragenen Grundstücke gesichert hatten, betrieblich veranlasst und führt die hierfür an die Eltern geleistete Entschädigung daher zu nachträglichen Anschaffungskosten der Grundstücke? Liegt eine nicht abzugsfähige Unterhaltsleistung vor, weil die Entschädigung den (anteilig auf die veräußerten Grundstücke entfallenden) Kapitalwert der vereinbarten Versorgungsbezüge erheblich überstiegen hat?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 13; EStG § 4 Abs 1; EStG § 12 Nr 2; HGB § 255 Abs 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 13.1.2016 (9 K 283/13)