Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.01.2016 |
Aktenzeichen: | 4 K 253/11 |
Schlagzeile: |
Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Belastung des Erben beim Übergang von Verlusten
Schlagworte: |
Erbe, Erblasser, Verlust, Verlustvortrag, Wirtschaftliche Belastung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Übergang des Verlustabzugs nach § 10d EStG vom Erblasser auf den Erben bei vor dem 12.3.2008 eingetretenen Todesfällen scheitert an der fehlenden wirtschaftlichen Belastung, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nicht oder nur beschränkt haftet.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:
BFH Anhängiges Verfahren, IX R 9/16 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2016)
Vererblichkeit von Verlusten - Zur Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Belastung des Erben.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10d
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 27.1.2016 (4 K 253/11)