Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.04.2016 |
Aktenzeichen: | V R 55/14 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.10.2014 |
Aktenzeichen: | 4 K 2056/11 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen einer juristischen Person
Schlagworte: |
Betreuungsleistungen, Juristische Person, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Betreuungsleistungen einer juristischen Person sind unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerfrei, wenn ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach § 45 SGB VIII erteilt wurde und die Kosten für diese Leistungen über einen Träger der freien Jugendhilfe abgerechnet und damit mittelbar von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gezahlt werden.