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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2016
Aktenzeichen: V R 55/14

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.10.2014
Aktenzeichen: 4 K 2056/11

Schlagzeile:

Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen einer juristischen Person

Schlagworte:

Betreuungsleistungen, Juristische Person, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Betreuungsleistungen einer juristischen Person sind unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerfrei, wenn ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach § 45 SGB VIII erteilt wurde und die Kosten für diese Leistungen über einen Träger der freien Jugendhilfe abgerechnet und damit mittelbar von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gezahlt werden.

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