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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.02.2016
Aktenzeichen: V R 60/13

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.10.2013
Aktenzeichen: 10 K 158/13

Schlagzeile:

Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften

Schlagworte:

Gemeinnützigkeit, gewerbliche Tätigkeit, Stiftung, Vermögensverwaltung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, unterhält sie auch dann keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war (Fortsetzung des BFH-Urteils vom 25. Mai 2011 I R 60/10).

Normen:
AO § 14
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 3 Nr. 2
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

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