Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.03.2016 |
Aktenzeichen: | IX R 38/14 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.10.2014 |
Aktenzeichen: | 4 K 1265/13 |
Schlagzeile: |
Sofortabzug eines Disagios als Werbungskosten
Schlagworte: |
Damnum, Darlehensabgeld, Disagio, Marktüblichkeit, Werbungskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Ein Disagio ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmarkt Üblichen hält.
Sofortabzug eines Disagios als Werbungskosten
Wann dies der Fall ist, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung.
Wird eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, indiziert dies die Marktüblichkeit.
EStG § 11 Abs. 2