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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.03.2016
Aktenzeichen: IX R 38/14

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.10.2014
Aktenzeichen: 4 K 1265/13

Schlagzeile:

Sofortabzug eines Disagios als Werbungskosten

Schlagworte:

Damnum, Darlehensabgeld, Disagio, Marktüblichkeit, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein Disagio ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmarkt Üblichen hält.

Sofortabzug eines Disagios als Werbungskosten

Wann dies der Fall ist, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung.

Wird eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, indiziert dies die Marktüblichkeit.

EStG § 11 Abs. 2

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