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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.04.2016
Aktenzeichen: III R 23/14

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.05.2014
Aktenzeichen: 1 K 1/13

Schlagzeile:

Kinderbetreuungskosten sind auch bei einer erst angestrebten Tätigkeit erwerbsbedingt

Schlagworte:

erwerbsbedingt, Kinderbetreuung, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können auch dann nach § 9c Abs. 1 EStG 2009 a.F. "wie" Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie durch eine erst angestrebte Tätigkeit veranlasst sind.

Norm:

EStG 2009 a.F. § 9c

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