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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.04.2016
Aktenzeichen: III R 28/15

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.12.2014
Aktenzeichen: 3 K 361/14

Schlagzeile:

Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen Mitteln eines volljährigen behinderten Kindes

Schlagworte:

behinderte Kinder, Behinderung, Kindergeld, Rente, Schmerzensgeld, Schmerzensgeldrente, Unterhalt

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

Norm:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

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