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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.05.2016
Aktenzeichen: II R 26/14

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.03.2014
Aktenzeichen: 5 K 235/11

Schlagzeile:

Grunderwerbsteuer bei Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Gesellschaftsanteils

Schlagworte:

Abtretung, Gesellschaftsanteil, Grunderwerbsteuer, Übertragung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Abtretung eines kaufvertraglichen Anspruchs auf Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft und die Begründung der Verpflichtung dazu unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.

2. Gleiches gilt für die Übertragung der Gesellschaftsanteile vom bisherigen Gesellschafter unmittelbar auf den Abtretungsempfänger.

3. Das Finanzgericht ist nicht berechtigt, den vom Finanzamt in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer zu Unrecht festgestellten Erwerbsvorgang durch einen anderen zu ersetzen.

GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4, Abs. 6, § 17

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