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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.05.2016
Aktenzeichen: II R 56/14

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.09.2014
Aktenzeichen: 3 K 2906/12 Erb

Schlagzeile:

Vollständige Schenkungsteuerbefreiung des Erwerbs einer Kunstsammlung

Schlagworte:

Denkmalspflege, Kunstsammlung, Schenkungsteuer, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Die zur Erlangung der vollständigen Steuerbefreiung einer Kunstsammlung erforderliche Bereitschaft des Steuerpflichtigen, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalspflege zu unterstellen, ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal. Auf dessen Vorliegen kann nur anhand objektiver Sachverhalte geschlossen werden. Indizwirkung für die Bereitschaft können eine Erklärung gegenüber der zuständigen Denkmalbehörde oder der Abschluss eines Leih- und Kooperationsvertrages mit einem fachlich einschlägigen Museum entfalten.

2. Der Erwerb einer Kunstsammlung ist nur insoweit in vollem Umfang steuerbefreit, als sich die einzelnen zur Kunstsammlung gehörenden Gegenstände zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits mindestens 20 Jahre im Besitz der Familie befunden haben.

ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Satz 1, § 30 Abs. 1

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