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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.01.2016
Aktenzeichen: VI R 24/15

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.12.2014
Aktenzeichen: 4 K 28/14

Schlagzeile:

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

Schlagworte:

Dienstjubiläum, Feier, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

1. Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis.

2. Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1

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