Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.03.2016
Aktenzeichen: X R 9/13

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.2013
Aktenzeichen: 4 K 212/11

Schlagzeile:

Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

Schlagworte:

Änderung, Benennungsverlangen, Korrektur, Neue Tatsachen, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Weder ein Benennungsverlangen i.S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründet die Tatbestandsvoraussetzungen einer selbständigen Änderungsvorschrift.

2. Nur wenn aufgrund des Benennungsverlangens nachträglich neue Tatsachen i.S. von § 173 AO bekannt werden, ist die Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift möglich.

AO § 88 Abs. 1 Satz 1, § 143, § 160 Abs. 1 Satz 1, § 162 Abs. 2 Satz 2, § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

zur Suche nach Steuer-Urteilen