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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.04.2016
Aktenzeichen: I R 33/14

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.01.2014
Aktenzeichen: 9 K 135/07 K,F

Schlagzeile:

Berücksichtigung eines negativen Geschäftswerts bei der Teilwertermittlung im Rahmen einer Einbringung

Schlagworte:

Beiladung, Betriebsvermögen, Buchwert, Einbringung, Gerichtskosten, Geschäftswert, Kostenerstattung, Sacheinlage, Teilwert

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Übersteigt der Gesamtwert des im Wege der Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 eingebrachten Betriebsvermögens aufgrund eines sog. negativen Geschäftswerts nicht dessen Buchwert, darf die übernehmende Kapitalgesellschaft die Buchwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens auch dann nicht auf höhere Werte aufstocken, wenn deren Teilwerte die jeweiligen Buchwerte überschreiten.

Normen:
UmwStG 1995 § 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 2 Satz 6

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