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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.04.2016
Aktenzeichen: XI R 6/14

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.08.2013
Aktenzeichen: 3 K 572/13

Schlagzeile:

Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Grundlagenbescheid, Rückwirkung, Umsatzsteuer, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG der zuständigen Landesbehörde, dass bestimmte Leistungen einer privaten Schule oder anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten, ist ein Grundlagenbescheid i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, dem Rückwirkung zukommen kann.

2. Ein solcher Grundlagenbescheid einer ressortfremden Behörde bewirkt nur dann nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO eine Ablaufhemmung, wenn er vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer erlassen wurde.

UStG § 4 Nr. 21
AO § 171 Abs. 10, § 175
FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a

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