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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.07.2016
Aktenzeichen: II R 28/13

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2013
Aktenzeichen: 3 K 2939/10 F

Schlagzeile:

Bewertung eines mit einem Erbbaurecht belasteten bebauten Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer für 2008

Schlagworte:

Bewertung, Erbbaurecht, Ertragswertverfahren, Gesamtwert, Grundstück, Mindestwert, Schenkungsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der Wert eines erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks bestimmt sich für Zwecke der Schenkungsteuer für 2008 durch Abzug von 80 % des im Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ermittelten Gebäudewerts von dem Gesamtwert des unbelasteten Grundstücks, selbst wenn als Gesamtwert der Mindestwert i.S. des § 146 Abs. 6 i.V.m. § 145 Abs. 3 BewG anzusetzen ist.

2. Der Grundstückswert kann nicht mit 20 % des Mindestwerts berechnet werden.

Normen: BewG § 139, § 145 Abs. 3, § 146 Abs. 2 bis 6, § 148

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