Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.07.2016
Aktenzeichen: II R 42/14

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.05.2014
Aktenzeichen: 4 K 1403/12

Schlagzeile:

Feststellung einer Steuerhinterziehung beim Vorliegen eines Treuhandverhältnisses

Schlagworte:

Feststellungslast, Hinterziehungszinsen, Steuerhinterziehung, Treuhandverhältnis

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen hat das Finanzgericht in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob diejenigen Tatsachen vorliegen, die den Tatbestand des § 370 AO ausfüllen.

Eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Steuerpflichtigen ist nicht zulässig.

Normen:
AO § 90 Abs. 2, § 159 Abs. 1, § 235 Abs. 1, § 370
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1

zur Suche nach Steuer-Urteilen