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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2016
Aktenzeichen: III R 26/15

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.09.2015
Aktenzeichen: 10 K 4479/11 F

Schlagzeile:

Keine Abzugsbeschränkung gem. § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG für Zinseszinsen von Investitionsdarlehen

Schlagworte:

Abzugsbeschränkung, Anlagevermögen, Anschaffung, Darlehen, Finanzierung, Herstellung, Investitionsdarlehen, Schuldzinsen, Zinseszinsen

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Schuldzinsen, die infolge der Finanzierung der Zinsen eines Darlehens zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagevermögen (§ 4 Abs. 4a Satz 5 EStG) entstanden sind, unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG.

Dies gilt auch dann, wenn sie auf einem separaten Darlehenskonto erfasst werden.

EStG § 4 Abs. 4, Abs. 4a Satz 5

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