Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.06.2016 |
Aktenzeichen: | XI R 29/14 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.05.2014 |
Aktenzeichen: | 9 K 3338/09 |
Schlagzeile: |
Bereitstellung einer Datenbank im Internet ist eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung
Schlagworte: |
Datenbank, Internet, Leistungsort, Partnervermittlung, Sonstige Leistung, Suchmaschine, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Zum Vorliegen von "auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen" i.S. des Umsatzsteuerrechts beim Bereitstellen einer Datenbank ("Suchmaschine") im Internet
1. Der Begriff "auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen" i.S. des Umsatzsteuerrechts umfasst Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre.
2. Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn ein Unternehmer auf einer Internet-Plattform seinen Mitgliedern gegen Entgelt eine Datenbank mit einer automatisierten Such- und Filterfunktion zur Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern i.S. einer Partnervermittlung bereitstellt.
3. Erbringt ein Unternehmer mit Sitz im Drittland (hier: USA) derartige Leistungen an Nichtunternehmer (Verbraucher) mit Wohnort im Inland, so liegt der Leistungsort im Inland.
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2a Satz 3, § 3a Abs. 1, Abs. 5 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, § 18 Abs. 4d
UStG 2003 § 3a Abs. 3a, Abs. 4 Nr. 14
Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e und f
Richtlinie 2002/38/EG
VO (EG) Nr. 1777/2005 Art. 11
MwStSystRL Art. 58
DVO (EU) Nr. 282/2011 Art. 7