Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.06.2016 |
Aktenzeichen: | III R 18/15 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.07.2015 |
Aktenzeichen: | 4 K 4233/14 |
Schlagzeile: |
Keine Übertragung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes
Schlagworte: |
Barunterhalt, Betreuungsfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Übertragung, Unterhalt
Wichtig für: |
Familien, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Allein der Umstand, dass ein sorgeberechtigter Elternteil, der sein minderjähriges Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, für sich und sein Kind Leistungen nach dem SGB II bezieht, rechtfertigt nicht die Übertragung des diesem für sein Kind zustehenden Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf den anderen Elternteil, der den Barunterhalt für das gemeinsame Kind leistet.
Normen:
EStG § 32 Abs. 6 Sätze 1, 6 und 8