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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 17.08.2016
Aktenzeichen: VII B 59/16

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.03.2016
Aktenzeichen: 9 K 1614/15

Schlagzeile:

Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht

Schlagworte:

Insolvenz, Insolvenzverfahren, Vermögensverfall

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dessen Recht eröffnet worden ist.

Normen:
VO Nr. 2015/848 Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 1
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

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