Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.07.2016 |
Aktenzeichen: | XI R 16/15 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.05.2015 |
Aktenzeichen: | 11 K 3038/13 |
Schlagzeile: |
Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Der Anspruch auf Kindergeld einer im Inland wohnhaften Beamtin der Bundesrepublik Deutschland für ihr im Inland lebendes, minderjähriges Kind ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie mit dem bei der Europäischen Kommission beschäftigten Kindesvater, der für das betreffende Kind Anspruch auf eine Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder hat, nicht verheiratet ist.
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 65 Abs. 1 Satz 3
EU-Beamtenstatut Art. 67, Anhang 7 Art. 2