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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.07.2016
Aktenzeichen: XI R 16/15

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.05.2015
Aktenzeichen: 11 K 3038/13

Schlagzeile:

Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

Schlagworte:

Ausland, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Der Anspruch auf Kindergeld einer im Inland wohnhaften Beamtin der Bundesrepublik Deutschland für ihr im Inland lebendes, minderjähriges Kind ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie mit dem bei der Europäischen Kommission beschäftigten Kindesvater, der für das betreffende Kind Anspruch auf eine Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder hat, nicht verheiratet ist.

Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 65 Abs. 1 Satz 3
EU-Beamtenstatut Art. 67, Anhang 7 Art. 2

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