Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.09.2016
Aktenzeichen: VI R 67/14

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.10.2014
Aktenzeichen: 14 K 3691/11 E

Schlagzeile:

Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Schlagworte:

Arbeitslohn, Einlage, GmbH-Anteil, Veranlassungszusammenhang, Verbilligte Überlassung, Verdeckte Gewinnausschüttung, vGA

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer, GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

1. Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert.

2. Die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteil und Dienstverhältnis und an dessen tatsächliche Feststellung sind bei Drittzuwendungen grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als bei Zuwendungen durch den Arbeitgeber.

3. Gewährt ein Gesellschafter des Arbeitgebers einen Vorteil an eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte Gesellschaft aus im Gesellschaftsverhältnis wurzelnden Gründen, liegt im Verhältnis des Gesellschafters zum Arbeitgeber eine Einlage und im Verhältnis des Arbeitgebers zu der an ihm beteiligten Gesellschaft des Geschäftsführers eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor, wenn die Gewährung des Vorteils durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist oder (direkter) Arbeitslohn, wenn die Arbeitsleistung mit der Vorteilsgewährung entgolten wird.

BewG § 9 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1, § 11 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 2 Satz 2
EStG § 8 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

zur Suche nach Steuer-Urteilen