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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.08.2016
Aktenzeichen: VIII R 37/14

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.11.2013
Aktenzeichen: 3 K 2762/10

Schlagzeile:

Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen

Schlagworte:

Außerordentliche Einkünfte, Kassenärztliche Vereinigung, KV, Mehrjährige Tätigkeit, Nachzahlung, Progression, Tarifbegünstigung, Teilzahlung

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

1. Eine Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung, die insgesamt mehrere Jahre betrifft, ist eine mehrjährige Vergütung i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.

2. Erfolgt die Auszahlung der Gesamtvergütung in zwei Veranlagungszeiträumen in etwa gleich großen Teilbeträgen, kommt eine Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG nicht in Betracht.

3. Die Tarifbegünstigung des § 34 EStG knüpft an die Progressionsbelastung durch zugeflossene Einnahmen und grundsätzlich nicht daran an, ob die Modalitäten des Zuflusses vereinbart oder dem Zahlungsempfänger aufgezwungen wurden.

EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4

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