Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.10.2016 |
Aktenzeichen: | II R 32/15 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.03.2015 |
Aktenzeichen: | 1 K 118/15 |
Schlagzeile: |
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Selbstnutzung, Steuerbefreiung, Unentgeltliche Überlassung, Wohnungseigentum
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige.
Normen:
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c