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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.10.2016
Aktenzeichen: II R 32/15

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.03.2015
Aktenzeichen: 1 K 118/15

Schlagzeile:

Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Selbstnutzung, Steuerbefreiung, Unentgeltliche Überlassung, Wohnungseigentum

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige.

Normen:
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c

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