Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.09.2016 |
Aktenzeichen: | IV R 2/13 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.11.2012 |
Aktenzeichen: | 5 K 1281/08 |
Schlagzeile: |
Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2b EStG ist verfassungsgemäß
Schlagworte: |
Beschränkung, Beteiligung, Negative Einkünfte, Verfassungsmäßigkeit, Verlustabzugsbeschränkung, Verlustausgleich, Verlustausgleichsbeschränkung, Verlustzuweisung
Wichtig für: |
Kapitalanleger, Steuerberater
Kurzkommentar: |
- Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß
- Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Regelung
Die Verlustausgleichsbeschränkung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an einer Gesellschaft gemäß § 2b EStG 1999 ist in den Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen den Anlegern auf Grund einer im Werbe- bzw. Verkaufsprospekt ausgewiesenen fiktiven gesellschafterbezogenen Steuerberechnung in Aussicht gestellt worden ist, dass sie bereits im ersten Jahr der Beteiligung auf Grund einer Verlustzuweisung einen Steuervorteil mindestens in Höhe des eingesetzten Kapitals erhalten.
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3,
EStG 1999 § 2b