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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.09.2016
Aktenzeichen: IV R 2/13

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.11.2012
Aktenzeichen: 5 K 1281/08

Schlagzeile:

Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2b EStG ist verfassungsgemäß

Schlagworte:

Beschränkung, Beteiligung, Negative Einkünfte, Verfassungsmäßigkeit, Verlustabzugsbeschränkung, Verlustausgleich, Verlustausgleichsbeschränkung, Verlustzuweisung

Wichtig für:

Kapitalanleger, Steuerberater

Kurzkommentar:

- Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß
- Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Regelung

Die Verlustausgleichsbeschränkung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an einer Gesellschaft gemäß § 2b EStG 1999 ist in den Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen den Anlegern auf Grund einer im Werbe- bzw. Verkaufsprospekt ausgewiesenen fiktiven gesellschafterbezogenen Steuerberechnung in Aussicht gestellt worden ist, dass sie bereits im ersten Jahr der Beteiligung auf Grund einer Verlustzuweisung einen Steuervorteil mindestens in Höhe des eingesetzten Kapitals erhalten.

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3,
EStG 1999 § 2b

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