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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.08.2016
Aktenzeichen: V R 36/15

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.10.2014
Aktenzeichen: 16 K 5/14

Schlagzeile:

Keine Organschaft zwischen Schwestergesellschaften

Schlagworte:

Insolvenz, Insolvenzverwalter, Organschaft, Schwestergesellschaft, Treu und Glauben, Umsatzsteuer, Vertrauensschutz, Vorläufiger Insolvenzverwalter

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Organschaft in der Insolvenz

1. Zwischen Schwestergesellschaften besteht auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts keine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.

2. Die Organschaft entfällt spätestens mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt für die Organgesellschaft.

3. Der Grundsatz von Treu und Glauben wie auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes stehen einer Forderungsanmeldung von Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren einer GmbH nicht entgegen, wenn die GmbH bei einer zunächst unzutreffend bejahten Organschaft, bei der sie rechtsfehlerhaft als Organgesellschaft angesehen wurde, die tatsächlich von ihr als Steuerschuldner geschuldete Umsatzsteuer von dem vermeintlichen Organträger vereinnahmt hat.

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
AO § 176
InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2

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