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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 15.11.2016
Aktenzeichen: VI R 4/15

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.07.2014
Aktenzeichen: 7 K 784/13

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale

Schlagworte:

Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Fahrtkosten, Gleichheitssatz, Öffentliche Verkehrsmittel, Regelmäßige Arbeitsstätte, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte abgegolten werden.

2. Insbesondere ist in dem Umstand, dass der Gesetzgeber Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel von der abzugsbeschränkenden Wirkung der Entfernungspauschale ausgenommen hat, kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu erblicken.

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2, § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 1
PBefG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2, § 42, § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 47

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