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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.11.2016
Aktenzeichen: V R 18/16

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.11.2015
Aktenzeichen: 7 K 7351/13

Schlagzeile:

Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten

Schlagworte:

Entgelt, Mietverhältnis, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Übernahme, Umsatzsteuer, Verbindlichkeit

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Verpflichtet sich der Unternehmer gegen Entgelt, ein Mietverhältnis einzugehen, ist die Leistung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei.

Normen:
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g
MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. c

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