Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.10.2016 |
Aktenzeichen: | XI R 5/14 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.12.2013 |
Aktenzeichen: | 14 K 2811/13 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland Golf zu spielen
Schlagworte: |
Aufteilung, Golfplatz, Grundstück, Leistungsort, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Einräumung der Berechtigung, auf einem Golfplatz Golf zu spielen, ist keine "sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück" i.S. des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG.
2. Räumt ein Unternehmer privaten Golfspielern die Berechtigung ein, auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland Golf zu spielen, richtet sich der Ort dieser Leistungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG danach, wo sie von dem Unternehmer tatsächlich erbracht werden.
UStG § 3a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a, § 4 Nr. 12 Satz 1
MwStSystRL Art. 43, 44, 47, 53, 54
MwSt DVO Art. 18