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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.10.2016
Aktenzeichen: XI R 5/14

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.12.2013
Aktenzeichen: 14 K 2811/13

Schlagzeile:

Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland Golf zu spielen

Schlagworte:

Aufteilung, Golfplatz, Grundstück, Leistungsort, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Einräumung der Berechtigung, auf einem Golfplatz Golf zu spielen, ist keine "sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück" i.S. des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG.

2. Räumt ein Unternehmer privaten Golfspielern die Berechtigung ein, auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland Golf zu spielen, richtet sich der Ort dieser Leistungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG danach, wo sie von dem Unternehmer tatsächlich erbracht werden.

UStG § 3a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a, § 4 Nr. 12 Satz 1
MwStSystRL Art. 43, 44, 47, 53, 54
MwSt DVO Art. 18

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