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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.10.2016
Aktenzeichen: IV R 33/13

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.07.2013
Aktenzeichen: 4 K 188/11

Schlagzeile:

Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von Sale-and-lease-back-Gestaltungen

Schlagworte:

Andienungsrecht, Leasing, Nutzungsdauer, sale-and-lease-back, Sale-and-lease-back-Gestaltung, Wirtschaftliches Eigentum

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand kommt nicht in Betracht, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes länger als die Grundmietzeit ist und dem Leasinggeber ein Andienungsrecht eingeräumt ist.

Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1

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