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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2016
Aktenzeichen: IX R 48/15

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2015
Aktenzeichen: 2 K 741/15

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien

Schlagworte:

Aktien, Altverluste, Kapitaleinkünfte, Privates Veräußerungsgeschäft, Übergangsregelung, Verfassungsmäßigkeit, Verlust, Verrechnung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.

Normen:
EStG § 52a Abs. 11 Satz 11, § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 jeweils i.d.F. des UntStRefG 2008

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