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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2017
Aktenzeichen: II R 33/16

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.08.2016
Aktenzeichen: 6 K 113/16

Schlagzeile:

Eigenvertretung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beim Bundesfinanzhof

Schlagworte:

Ausland, Bevollmächtigung, Bundesfinanzhof, Dienstleistungsfreiheit, Eigenvertretung, Revision, Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft, Urteil, Verfahrensrecht, Zurückweisung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht - Eigenvertretung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beim BFH - Entscheidung über eine unzulässige Revision durch Urteil

1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO a.F. durfte sich jedenfalls dann auf alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren des Vollmachtgebers im Zuständigkeitsbereich eines Finanzamts beziehen, wenn die Verfahren von der erteilten Vollmacht umfasst wurden.

2. Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nach deutschem Recht nicht befugt ist, sich beim BFH selbst zu vertreten, kann diese Befugnis auch nicht aus der Dienstleistungsfreiheit herleiten.

AO a.F. § 80 Abs. 5
FGO § 62 Abs. 4
AEUV Art. 56

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