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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.11.2016
Aktenzeichen: VI R 61/14

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.10.2013
Aktenzeichen: 6 K 4246/11

Schlagzeile:

Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

Schlagworte:

Arbeitslohn, Bereitschaft, Bereitschaftsdienst, Feiertagsarbeit, Grundlohn, Nachtarbeit, Pauschalierung, Sonntagsarbeit, Steuerbefreiung, Zuschlag, Zuzahlung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. des § 3b Abs. 1 EStG.

Normen:
EStG § 3b Abs. 1, Abs. 2, § 41a Abs. 1
AO § 155 i.V.m. § 167 Abs. 1 Satz 1, § 163

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