Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.11.2016
Aktenzeichen: I R 43/15

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.04.2015
Aktenzeichen: 6 K 307/13 K,G

Schlagzeile:

Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen

Schlagworte:

Bilanzierung, Flugzeug, Rückstellung, Wartung, Wartungsaufwand

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Wartungsverpflichtung nach § 6 LuftBO ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht, weil wesentliches Merkmal der Überholungsverpflichtung das Erreichen der zulässigen Betriebszeit ist, die den typischerweise auftretenden Ermüdungs- und Abnützungserscheinungen des Luftfahrtgeräts Rechnung trägt (Bestätigung des BFH-Urteils vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140, BStBl II 1987, 848).

2. Die Notwendigkeit der Bildung einer Rückstellung kann sich aus einer privatrechtlichen Verpflichtung auf Zahlung von Wartungsrücklagen-Garantiebeträgen ergeben, wenn bei Beendigung des Vertrages kein Anspruch auf Rückerstattung der Beträge besteht und der Steuerpflichtige deshalb stets mit den vereinbarten Beträgen belastet bleibt.

HGB § 249
EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
KStG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1
GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2
LuftBO § 6

zur Suche nach Steuer-Urteilen