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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.11.2016
Aktenzeichen: I R 49/15

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.03.2015
Aktenzeichen: 9 K 3615/10 K,G,F

Schlagzeile:

Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen

Schlagworte:

Ausschüttung, Betriebsvermögen, Bilanzierung, Einbringung, GmbH, Teilwertabschreibung, Wertaufholung, Wertaufholungsverpflichtung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Eine gewinnerhöhende Wertaufholung ist auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen diese später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird.

Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4
UmwStG 1995 § 20, § 21

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