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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2016
Aktenzeichen: IX R 18/16

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.04.2016
Aktenzeichen: 9 K 9108/13

Schlagzeile:

Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

Schlagworte:

Privates Veräußerungsgeschäft, Ratenzahlung, Veranlagungszeitraum, Veräußerungsverlust, Zufluss

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG - Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung

Bei zeitlich gestreckter Zahlung des Veräußerungserlöses in verschiedenen Veranlagungszeiträumen fällt der Veräußerungsverlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zu dem Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen der Zahlungszuflüsse an.

Normen:
EStG § 11, § 17 Abs. 2, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3

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