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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2016
Aktenzeichen: IX R 17/15

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.07.2014
Aktenzeichen: 2 K 445/14

Schlagzeile:

Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Schlagworte:

Bindungswirkung, Gebäude, Grundlagenbescheid, Sanierungsgebiet, Städtebaulicher Entwicklungsbereich, Überraschungsentscheidung, Verfahrensrecht, Vorbehaltsklausel

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Bindungswirkung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG mit "Vorbehaltsklausel" - Überraschungsentscheidung

1. Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheides gemäß § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Eine im Grundlagenbescheid enthaltene "Vorbehaltsklausel", dass die Bescheinigung "nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung ist und die Finanzbehörde die weiteren steuerrechtlichen Voraussetzungen ... prüft", betrifft nur spezifisch steuerrechtliche Voraussetzungen.

2. Diese Grundsätze gelten ebenfalls bei der Anwendung des § 7h EStG im Rahmen der Steuerbegünstigung des § 10f EStG.

EStG § 7h, § 10f
AO § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BauGB § 177
FGO § 96 Abs. 2
GG Art. 103 Abs. 1

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