Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.12.2016 |
Aktenzeichen: | XI R 27/14 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.04.2014 |
Aktenzeichen: | 5 K 2386/11 U |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber
Schlagworte: |
Abmahnung, Aufwendungsersatz, Entgelt, Leistungsaustausch, Schadensersatz, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern – und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen – zu qualifizieren.
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1
UWG § 3, § 8 Abs. 3, § 9, § 12 Abs. 1 Satz 2
Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1
MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c