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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.12.2016
Aktenzeichen: XI R 27/14

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.04.2014
Aktenzeichen: 5 K 2386/11 U

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

Schlagworte:

Abmahnung, Aufwendungsersatz, Entgelt, Leistungsaustausch, Schadensersatz, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern – und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen – zu qualifizieren.

Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1
UWG § 3, § 8 Abs. 3, § 9, § 12 Abs. 1 Satz 2
Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1
MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c

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