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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2016
Aktenzeichen: I R 4/15

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.12.2014
Aktenzeichen: 6 K 6045/12

Schlagzeile:

Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen

Schlagworte:

Aktivbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Bewertung, Bilanzierung, Pensionsrückstellung, Überversorgung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

1. An den Grundsätzen der sog. Überversorgungsprüfung bei der stichtagsbezogenen Bewertung von Pensionsrückstellungen (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142; zuletzt Senatsurteil vom 26. Juni 2013 I R 39/12, BFHE 242, 305, BStBl II 2014, 174) wird festgehalten.

2. Auch wenn bei der Prüfung stichtagsbezogen auf die "aktuellen Aktivbezüge" des Zusageempfängers abzustellen ist, kann es bei dauerhafter Herabsetzung der Bezüge geboten sein, den Maßstab im Sinne einer zeitanteiligen Betrachtung zu modifizieren (gl.A. BMF-Schreiben vom 3. November 2004, BStBl I 2004, 1045, Rz 19).

3. Die "aktuellen Aktivbezüge" umfassen auch variable Gehaltsbestandteile, die im Rahmen einer Durchschnittsberechnung für die letzten fünf Jahre zu ermitteln sind (gl.A. BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 1045, Rz 11).

4. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung prägen das durch die betriebliche Altersversorgung zu ergänzende Versorgungsniveau auch dann, wenn sie im Wesentlichen auf eigenen Beitragsleistungen beruhen.

EStG § 6a Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4

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