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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.03.2017
Aktenzeichen: XI R 6/16

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.03.2016
Aktenzeichen: 2 K 2320/12

Schlagzeile:

Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen an einen sogenannten Lotsendienst für Gründungswillige

Schlagworte:

Lotsendienst, Rechtsanwalt, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Rechtsanwälte

Kurzkommentar:

Leistungen eines Rechtsanwalts gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige sind nicht umsatzsteuerfrei.

Normen:
UStG § 4 Nr. 21
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, i und j

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