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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 26.04.2017
Aktenzeichen: III B 100/16

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2016
Aktenzeichen: 10 K 2790/14 E

Schlagzeile:

Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

Schlagworte:

Ehegatten-Veranlagung, Lebensgemeinschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Zusammenveranlagung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

§ 2 Abs. 8 EStG findet auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung.

Normen:
EStG § 2 Abs. 8, § 26, § 26b, § 32a

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