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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.01.2017
Aktenzeichen: I R 81/15

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.09.2015
Aktenzeichen: 10 K 2178/12

Schlagzeile:

Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

Schlagworte:

Eintragung, Gewerbesteuer, Handelsregister, Kapitalgesellschaft, Vermögensverwaltung, Vorbereitungshandlung, Vorgesellschaft

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen.

Normen:
GewStG § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
EStG § 15 Abs. 2
GmbHG § 11 Abs. 1

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