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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.05.2017
Aktenzeichen: II R 16/14

Vorinstanz:

FG Mecklenburg-Vorpommern
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.01.2014
Aktenzeichen: 3 K 528/11

Schlagzeile:

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage

Schlagworte:

Baulast, Bemessungsgrundlage, Dienstbarkeit, Entschädigung, Grunderwerbsteuer, Grundstück, Windkraftanlage

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Bei dem Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage gehört eine Entschädigungszahlung, die der Käufer an den Verkäufer für An- und Durchschneidungen und ggf. notwendige Baulasten und Dienstbarkeiten auf anderen Grundstücken des Verkäufers zahlt, nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1

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